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Gesetz zum Familien- und Krankheitsurlaub (FMLA)
Gesetz zum Familien- und Krankheitsurlaub (FMLA)
Das Gesetz zum Familien- und Krankheitsurlaub (FMLA) ermöglicht es berechtigten Arbeitnehmern abgedeckter Arbeitgeber, unbezahlten, arbeitsplatzgeschützten Urlaub aus bestimmten familiären und medizinischen Gründen zu nehmen, mit Fortsetzung der Gruppenkrankenversicherung unter denselben Bedingungen wie wenn der Arbeitnehmer keinen Urlaub genommen hätte.